AGB

AGB

§1 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis beträgt pro Tag ____ EUR. Falls keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, gilt folgendes:

    Bei Anmietung einer unserer Eventmodule ist der hierfür vereinbarte Betrag bei Abholung der Ware in Bar oder gegen Vorkasse durch Überweisung auf unser Konto zu zahlen. Bei Lieferung erhält der Vermieter den fälligen Betrag direkt vor Ort in Bar oder gegen Vorkasse durch Überweisung auf unser Konto.
    Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Vermieter wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Vermieters vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern.

§2 Kaution

Die Kaution für die Mietsache beträgt 100,00 EUR und ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzungen aus diesem Vertrag oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, z.B. Beschädigungen der Mietsache, besteht.

§3 Versicherung

Der Mieter ist durch den Vermieter nicht versichert. Er muss selbständig ausreichende Versicherungen abgeschlossen haben. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Vermieter übernimmt dafür keine Haftung.

§4 Haftung

    Der Vermieter haftet für Schäden des Mieters nur, soweit diese durch den Vermieter, dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Höhe und Umfang der Haftung beschränkt sich auf den typischen vorhersehbaren Schaden unter Berücksichtigung aller erkennbaren und bedeutenden Umstände.
    Dies gilt nicht, sofern und soweit es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten handelt.
    Personen- oder Haftpflichtversicherungen, mit denen Risiken des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter oder Dritten versichert sind, sind vom Mieter abzuschließen.

§5 Pflichten des Mieters

    Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache sorgfältig zu behandeln, insbesondere die Hinweise zur sachgemäßen Benutzung der Mietsache (Aufbauanleitung, Warnhinweise, Sicherheitsinformationen usw.), zu beachten und die Mietsache nur zu ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch ein zusetzten. Bei Unklarheiten hat er sich vor Inbetriebnahme oder Nutzung der Mietsache gegebenenfalls beim Vermieter über die sachgemäße Benutzung zu informieren.
    Bei Buchungen über Nacht verpflichtet sich der Mieter die Mietsache so zu lagern, dass z.B. Diebstahl und Vandalismus ausgeschlossen werden können.
    Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit und der Gebrauchsüberlassung an den Mieter entstehen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile.
    Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen Mangel der Mietsache unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter vom Vermieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzten, Soweit der Vermieter aus diesem Grunde keine Abhilfe schaffen kann, haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund des Mangels an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
    Eine Untervermietung ist nicht gestattet!
    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende des Mietzeitraumes dem Vermieter in dem Zustand zurückzugeben, indem er sie vom Vermieter erhalten hat. Gibt der Mieter die Mietsache nicht rechtzeitig zurück, so kann der Vermieter für die Dauer den Vorenthaltung die vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen, die gemäß der Preisberechnung in §2 für den zusätzlichen Zeitraum zu zahlen gewesen wäre. Die Geltendmachung weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

§6 Pflichten des Vermieters

    Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für den oben genannten Zeitraum in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Er versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.
    Der Vermieter hat die Mietsache zu Beginn des Mietzeitraumes zur Abholung bereitzuhalten. Er ist nicht verpflichtet, die Mietsache an einem anderen Ort als seinen Wohn-, Lager- oder Geschäftssitz zu versenden. Tut er es dennoch, so geschieht dies auf Kosten und Gefahr des Mieters.

§7 Vertragslaufzeit

Der Mietvertrag wird auf die vereinbarte Zeit geschlossen und ist mit Beginn des Mietverhältnisses vor Ablauf der Zeit von keiner Partei ordentlich kündbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

§8 Stornierung

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Angebot) berechnen wir:

    – 60 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 25%
    – 30 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 50%
    – 14 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 75%
    – 7 Tage vor dem vereinbartem Veranstaltungstermin 90%

des Auftrages.
Bei Stornierungen am Veranstaltungstag behalten wir uns vor, 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall bei dem Mieter.

§9 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der Unwirksamen Bestimmung soll die Regelung treten, die der unwirksamen Regelung bei wirtschaftlicher Betrachtung am nächsten kommt.

Sehr geehrter Mieter,

Wir möchten, dass Sie Spaß an unseren Geräten haben und, dass unsere Geräte lange halten. Bitte beachten Sie folgende Richtlinien beim Betrieb unserer aufblasbaren Eventmodule:

    Der Aufstellplatz muss von unserem Fahrzeug anfahrbar sein
    Es müssen zwei Helfer für Auf- und Abbau gestellt werden
    Der Untergrund muss fest und ebenerdig sein (z.B. Asphalt, Wiese – auf keinen Fall Schotter, Tartan o. ä.)
    Alle scharfkantigen oder spitzen Gegenstände müssen vom Untergrund entfernt worden sein (z.B. Nägel, Steine, Scherben, etc.)
    Es muss im Umkreis von 20 Metern um den Aufstellplatz ein 230 V Anschluss zur Verfügung stehen, an dem kein anderer elektrischer Verbraucher betrieben werden darf
    Bitte beachten Sie, dass keine heißen oder gefährlichen Objekte in der Nähe unserer aufblasbaren Eventmodule stehen dürfen
    Die Benutzung der Eventmodule erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko
    In jedem Fall müssen die Eventmodule permanent durch eine zuverlässige Person beaufsichtigt werden – Dies muss direkt am Modul geschehen
    Bei Regen oder heftigen Wind, muss der Betrieb sofort eingestellt werden – Die Luft wird abgelassen und das Modul und das Gebläse abgedeckt
    Ein Modul darf nie mit Schuhen oder spitzen Gegenständen betreten werden
    Es ist nicht erlaubt auf den Wänden zu klettern oder von diesen zu springen
    Wir empfehlen das Tragen von Schmuck und Brillen auf den Modulen zu unterlassen

Zusätzlich gilt für die Klettermodule:

    Das Beklettern der Module ist nur mit der dafür vorgesehenen Sicherungsausrüstung gestattet
    Alle Personen die die Klettersicherung übernehmen, müssen vor der Vermietung den Nachweis eines Kletter- bzw. Sicherungsscheins erbringen